Die bildgebenden Verfahren

Als preiswertes, aber dennoch aussagekräftiges diagnostisches Kriterium hat sich die Röntgenaufnahme bewährt. In einer Röntgenaufnahme lassen sich die sogenannten sekundären Gelenkschäden bereits gut erkennen. Zu den sekundären Gelenkschäden gehören unter anderem Verengungen des Gelenkspalts und Veränderungen des Knochens, wie Knochenverdichtung, Zysten oder Knochenwucherungen. Auch Formveränderungen des Knochens sind sekundäre Schäden.

Der für die Arthrose typische Knorpelabrieb ist mit einfachen Röntgenverfahren nicht festzustellen, da das Knorpelgewebe selbst nicht strahlendurchlässig ist. Der Einsatz technisch aufwendigerer Verfahren sollte nur bei ganz speziellen Fragestellungen erwogen werden. Geeignet sind die Magnetresonanztomographie (MRT), die Computertomographie (CT) oder die Knochenszintigraphie. Ultraschalluntersuchungen zählen ebenfalls zu den einfachen, wenig aufwendigen aber aussagekräftigen Untersuchungsverfahren und haben deswegen in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Die Befundung und Beurteilung des Knorpels lässt sich am besten mit der Arthroskopie realisieren. Mit diesem, den Gelenkspalt eröffnenden Verfahren kann Ihr Orthopäde den Gelenkknorpel und andere Teile des Gelenks unmittelbar „mit eigenen Augen“ betrachten. Gleichzeitig hat er die Möglichkeit, ohne weiteren Aufwand verschiedene Therapiemaßnahmen am geschädigten Gelenk durchzuführen. Die Durchführung einer Arthroskopie ist sowohl eine diagnostische als auch eine therapeutische Maßnahme.