18.12.16

Teil 3: Patienten mit orthopädischen Leiden profitieren sowohl vom Rehabilitationssport als auch von speziell angebotenem Funktionstraining. Was sollte bei beachtet werden?

Viele Patienten zögern unter dem Hinweis auf ihr Alter und Erkrankung, Angebote aus dem Bereich  Rehabilitationssport anzunehmen. Daher der vielleicht wichtigste Hinweis gleich zu Beginn: Rehabilitationssport ist kein Leistungssport! Die Qualität der sportlichen Aktivität wird durch eigens dafür qualifizierte Übungsleiter sichergestellt und umfasst selbstverständlich auch die Anpassung der Übungen an die individuelle Leistungsfähigkeit des Teilnehmers. Durchgeführt werden lediglich Übungen, mit denen das Ziel des Rehabilitationssports erreicht werden kann.

Bekannte Rehabilitationssportarten sind Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen oder Bewegungsspiele in Gruppen.

Auszug aus der Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Ziele, Zweck und Inhalt

Rehabilitationssport oder Funktionstraining ist für Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen gedacht. Sie sollen dadurch möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben eingegliedert werden.

Rehabilitationssport oder Funktionstraining umfasst Übungen, die in der Gruppe im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt werden.

Ziel des Rehabilitationssports oder des Funktionstrainings ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von Behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.  Die Selbsthilfe hat das Ziel, die eigene Verantwortlichkeit des Betroffenen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining zu motivieren.

Auch Maßnahmen, die einem behinderungsgerechten Verhalten und der Bewältigung psychosozialer Krankheitsfolgen dienen (z. B. Entspannungsübungen) sowie die Einübung im Gebrauch technischer Hilfen können Bestandteil des Rehabilitationssports sein.

Qualitätssicherung

Um die Qualität der angebotenen Maßnahmen zu gewährleisten, bedürfen Rehabilitationssportgruppen und Funktionstrainingsgruppen einer speziellen Anerkennung.

Die Rehabilitationssportgruppen oder Funktionstrainingsgruppen sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistung verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.

Für die Gruppen besteht die Verpflichtung, an einem Qualitätssicherungsprogramm der Rehabilitationsträger teilzunehmen.

Zahlt die Krankenkasse den Rehabilitationssport?

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für die enstehenden Kosten auf. Grundlage für den Umfang der Kostenerstattung ist die Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

Im Regelfall werden 50 Teilnahmen in 18 Monaten von den gesetzlichen Krankenkassen für Rehabilitationssport in der Gruppe bezahlt. Ausnahmeregelungen sind 120 Teilnahmen in 36 Monaten oder 90 Teilnahmen in Herzsportgruppen.

Einige Krankenkassen gestatten, dass geeignete Übungsinhalte anderer Sportarten in die Übungsveranstaltungen eingebunden werden (z. B. Elemente aus Judo, Karate, Taekwon-Do, Entspannungsübungen) können.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob es an Ihrem Heimatort eine Rehabilitationssportgruppe für Osteoporose gibt.

Quellen

Lesen Sie auch:

Rehabilitation

  • Teil 1: Allgemeines zur Rehabilitation
  • Teil 2: Durch Physiotherapie und Bewegungstherapie zur Rehabilitation 
  • Teil 4: engagiert in eigener Sache! Rehabilitation in Selbsthilfegruppen am Beispiel Osteoporose.