29.08.18

Ausführungen zur medizinisch und wirtschaftlich sinnvollen medikamentösen Therapie der Osteoporose unter Berücksichtigung patientenindividueller Maßgaben. 

Teil 3: Überlegungen zum Substanzwechsel.

Diese Ausarbeitung basiert auf dem Übersichtsartikel  "Zweckmäßigen medikamentösen Therapie der Osteoporose" der KV BW, welcher in Kooperation mit Prof. Dr. Dr. med. Christian Kasperk, Universitätsklinikum Heidelberg, erstellt und im Verordnungsforum 25 veröffentlicht wurde.

Substanzwechsel

Bei einem neuerlichem Knochendichteabfall oder bei neu aufgetretenen Risikofaktoren kann ein Wechsel des Medikamentes (Substanzwechsel) oder eine Wiederaufnahme der medikamentösen Behandlung auch nach einer abgeschlossenen Therapie sinnvoll sein.

Knochendichte als Ziel

Ein realistisches Ziel einer medikamentösen Osteoporosetherapie ist eine gleichbleibende Knochendichte (Konstanz) mit Senkung des Frakturrisikos (Risiko einen Knochenbruchs). Unter einem Bisphosphonat beispielsweise sinkt das Frakturrisiko über den üblichen dreijährigen Therapiezeitraum  zwischen drei und acht Prozent in den ersten drei Jahren der Behandlung - trotz konstanter oder sogar leicht abfallender Knochendichte.

Ist die medikamentöse Osteoporosebehandlung gut verträglich und zeigt sich keine relevante Abnahme der Knochendichte, ist eine unter der Therapie erlittene Fraktur bei einer neu initiierten oder erst ein bis zwei Jahre laufenden Therapie mit einer gut verträglichen Substanz kein zwingender Grund für einen Substanzwechsel.

Progrediente Osteoporose trotz Therapie

Nimmt die Knochendichte unter einer gut verträglichen Behandlung nach ein bis zwei Jahren an der Lendenwirbelsäule (LWS) oder im Gesamtfemurbereich signifikant um mehr als fünf Prozent pro Jahr ab (sogenannte progrediente Osteoporose), oder treten mindestens zwei Frakturen ohne relevantes Trauma (ausgenommen Hand-, Fuß-, und Gesichtsfrakturen) auf, besteht Handlungsbedarf. Zunächst sind zu überprüfen:

  1. die Zuverlässigkeit der Knochendichteverlaufsmessung (Gerätewechsel,Lagerungsfehler?)
  2. die Diagnose primäre Osteoporose

Sind Zuverlässigkeit und Diagnose überprüft, ist ein Substanzwechsel zu erwägen. Ein Substanzwechsel kann zweckmäßig sein, wenn nach 18-monatiger konsequenter Behandlung mit einem Bisphosphonat oder einem anderen Antiosteoporotikum einschließlich Basistherapie mindestens zwei Osteoporose-assoziierte Knochenbrüche auftreten. Ein Substanzwechsel vor Ablauf der 18-Monatsfrist ist nicht empfehlenswert. Vor dem Wechsel sind jedoch eventuelle Sturzrisiken (neurologisch bedingte Stürze, Einnahme von Tranquillantien, Sehfehler etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls zu beseitigen.

Grundsätzlich erscheint der Wechsel auf ein Präparat mit einem anderem Wirkmechanismus sinnvoll.

Sonderfall Strontium Ranelat:
Zu beachten ist, dass Strontiumionen teilweise in das Kristallgitter der anorganischen Knochensubstanz eingelagert werden und einen um fast 50 Prozent falsch hohen Knochendichtezuwachs (der also nicht neuer Knochensubstanz entspricht) verursachen, was bei der Einschätzung des Therapieerfolges unter dem Aspekt der Knochendichte zu berücksichtigen ist.

Die Umstellung auf eine Parathormon-Therapie kann insbesondere bei der Glukokortikoid-induzierten Osteoporose erwogen werden, wenn trotz ein- bis zweijähriger Behandlung mit einem antiresorptiven Präparat eine Progredienz der Osteoporose vorliegt.

 Die medikamentöse Stufentherapie der Osteoporose in einer der Übersicht finden sie hier.

Weitere Artikel zu diesem Thema

  • Medikamentöse Therapie der Osteoporose - Indikation
    www.ihrarzt.de
  • Medikamentöse Therapie der Osteoporose - Medikamentöse Optionen
    www.ihrarzt.de
  • Medikamentöse Therapie der Osteoporose - Substanzwechsel
    (dieser Artikel)

Quellen:

  • Medikamentöse Therapie der Osteoporose
    Gemeinsame Prüfungseinrichtungen Baden-Württemberg

    Diese Ausarbeitung basiert auf dem Übersichtsartikel  "Zweckmäßigen medikamentösen Therapie der Osteoporose" der KV BW, welcher in Kooperation mit Prof. Dr. Dr. med. Christian Kasperk, Universitätsklinikum Heidelberg, erstellt und im Verordnungsforum 25 veröffentlicht wurde.