12.04.21

Leitlinien legen die Indikationen für eine Knieendoprothese fest.

Die Implantation von Knieendoprothesen gehört zu den weltweit häufigsten Routineeingriffen in der Orthopädie und Unfallchirurgie. 

Auffällig, und von den gestzlichem Krankenversicherern häufig moniert ist, dass die Zahl der implantierten Kniegelenke international und in Deutschland auch regional erheblich variiert.

Neben den bekannten Gründen wie Versorgungsdichte und ungenügende finanzielle Anreize für Alternativen sind  fehlende standardisierte Indikationskriterien ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung und Bewertung dieser Unterschiede.

Diesem Umstand soll eine neue Leitlinie entgegenwirken. Ziel dieser Leitlinie (Erstveröffentlichung 09/2018) war die Festlegung von Mindestanforderungen (Hauptkriterien), weiteren wichtigen Aspekten (Nebenkriterien) sowie absoluten und relativen Kontraindikationen für die Indikationsstellung zur Knieendoprothese.

Hautptkriterien

  1. Knieschmerzen
  2. Nachweis eines Strukturschadens im Kniegelenk (Arthrose, Osteonekrose)
  3. Versagen konservativer Therapiemaßnahmen,
  4. Auf die Kniegelenkerkrankung bezogene Einschränkung der Lebensqualität
  5. Subjektiver Leidensdruck

Bevor ein künstliches Kniegelenk in Erwägung gezogen wird, sollten die Hauptkriterien als
Mindestvoraussetzung erfüllt sein.

Über Art, Umfang, Charakteristik und Bewertung der Kriterien informieren die verschiedenen Fassungen der Leitlinien (Langfassung, Kurzfassung, Patienteninformation etc.), die unter www.awmf.org als Download verfügbar sind.

Über Art, Umfang, Charakteristik und Bewertung der Kriterien informieren die verschiedenen Fassungen der Leitlinien (Langfassung, Kurzfassung, Patienteninformation etc.), die unter www.awmf.org als Download verfügbar sind.

Nebenkriterien

Es gibt weitere Kriterien, die einzelne Symptome als Folge der Kniearthrose beschreiben und die bei einzelnen Patienten besonders stark ausgeprägt sein können. Sie verstärken die oben genannten Hauptkriterien und stehen mit ihnen im Zusammenhang. Sie stellen aber keine zwingende Voraussetzung dar, das heißt, nicht alle Nebenkriterien müssen erfüllt sein, damit die Entscheidung für ein künstliches Kniegelenk getroffen werden kann.

Nebenkriterien sind beispielsweise deutliche Einschränkungen bei der Gehstrecke, beim Treppensteigen, in der Beweglichkeit des Kniegelenks, der Kraft, bei der Ausübung des Berufs oder beim Sport.

Darüber hinaus kann der Umstand, dass man im täglichen Leben zunehmend Hilfe von anderen benötigt und seine Selbständigkeit verliert, die Entscheidung zugunsten einer Operation verlagern.

Kontraindikationen

Ein Kniegelenk darf nicht eingesetzt werden bei Vorliegen einer floriden Infektion sowie bei bekannten allgemeine Kontraindikationen gegen einen operativen Eingriff (absolute Kontraindikationen).

Eine deutlich verkürzte Lebenserwartung aufgrund von Begleiterkrankungen und ein Body Mass Index (BMI ) ≥ 40 sind Argumente, eine Implantation kritisch zu bewerten und gegebenenfalls aufzuschieben (relative Kontraindikationen).

Der als Leitlinie dokumentierte Konsens kam unter Beteiligung von Ärzten der unterschiedlichen Fachdisziplinen, weiteren Leistungserbringern, Patientenvertretern und eines Kostenträger-Repräsentanten zustande.

Quellen:

Der Text ist eine informative Zusammenfassung der Leitlinie. Veröffentlichungen des Originaltextes finden SIe unter:

  • S2k-Leitlinie: Indikation Knieendoprothese
    Evidenz- und konsensbasierte Indikationsstellung in der Knie-Endoprothetik (EKIT-Knie)
    Zeitschrift: Der Orthopäde > Ausgabe 9/2018
    www.springermedizin.de (Login erforderlich)
  • Langfassung: S2k-LL Indikation Knieendoprothese
    (AWMF Registernummer: 033-052)
    www.awmf.org
  • Patientenversion: Leitlinie: S2k-LL Indikation Knieendoprothese
    AWMF Registernummer: 033-052)
    www.awmf.org