01.02.19

Die niedergelassenen Orthopäden und Orthopädinnen wollen sich nicht mit dem neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz anfreunden. Aus guten Gründen.

Dr. Helmut Weinhart, Vorstandsmitglied des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.), hat grundsätzliche Bedenken gegen das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), doch Jens Spahn, der Bundesgesundheitsminister, hält dagegen. Anlass für den Meinungsaustausch war ein Treffen in Berlin zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Bundesgesundheitsminister im Rahmen einer Dialogveranstaltung, die auf Wunsch von KBV und Spahn in Berlin stattfand. Die grundsätzlichen Positionen dieses Treffens hat die Autorin S. Rieser in einem Artikel für den BVOU zusammengestellt. Die Kernaussagen ihres Beitrags in einer kurzen Übersicht:

"Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte benötigen kein Geld für neue Patienten, sondern vor allem ein angemessenes Honorar für diejenigen Patienten, deren Versorgung heute nicht ausreichend vergütet wird. Wenn ein alter, chronisch kranker Patient mit dem fünften Problem im Quartal kommt, gibt es kein Geld mehr, aber für ein kleines Mädchen, das unkompliziert Einlagen benötigt, schon. Das ist falsch. Denn in Zukunft werden nach dieser Logik vermutlich unkomplizierte Patienten schnell einen Termin bekommen und chronisch und schwer Kranke nicht" argumentiert Dr. Helmut Weinhard.

Jens Spahn hingegen betont, dass am Vorhaben, 25 statt 20 Wochenstunden in Praxen vorzuschreiben, nicht mehr gerüttelt werde und überweist die Verantwortung für diese Hartnäckigkeit an Hetrrn Lauterbach, der in gewohnter Weise auf Einhaltung des Koaltionsvertrages pocht, statt sich flexibel an der naheliegenden Kritik zu orientieren.Gleichwohl räumt Jens Spahn ein, dass dieVerteilung des vereinbarten Honorarzuwachses von bundesweit rund 600 Millionen Euro noch unter bestimmten Voraussetzungen verhandelbar ist. EIne Bedingung für eine andere Umverteilung im Rahmen des TSVG wäre die Realisation schnellerer Termine.

Auch an alternativen Lösungsvorschlägen herrschte kein Mangel. Hervorzuheben wären beispielsweise die Öffnung des Budgets für Grundleistungen, die EInführung eines Tarifwahlmodells in den Gestzlichen Krankenkassen oder die Etablierung freiwilliger offener Sprechstunden.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen zeigte sich am Ende des Treffens zuversichtlich, dass man an bestimmten Knackpunkten des TSVG-Entwurfs noch zu Veränderungen kommen werde. Die zweite Anhörung zum Gesetzentwurf ist für den 13. Februar angesetzt. Eine Verabschiedung ist nach den Worten von Spahn nicht vor Mai realistisch.

Dennoch bleibt beim Beobachter einer fader Beigeschmack. Wieder einmal wird eine mit viel organisatorischem und bürokratischem Aufwand betrieben Reform die Situation des Patienten nicht maßgeblich verändern. Zeit und schnelle Termine bleiben Mangelware, insbesondere dann, wenn sie mit dem Wunsch nach einer Behandlung durch den gewünschten Arzt des Vertrauens kombiniert werden. Leidtragende sind und bleiben vor allem die chronisch Kranken. Gewinner sind die Verfechter einer alles und alle kontrollierenden Staatsmedizin, in der die ENtscheidungsbefugnis in den Händen von Angestellten und Funktionären liegt und natürlich die Parteien, denen es gelingt, das wachsende, immer schwerer durchschaubare Gesundheitssystem in für den Wahlkampf geeignete Parolen zu verpacken.

Quelle:

  • BVOU-Vorstand Weinhart konfrontiert Spahn
    Autor: S. Rieser
    www.bvou.de