10.02.19

Die Vermittlungsquote der Terminservicestellen lag 2018 im Südwesten bei rund 35 Prozent. 2016, im Startjahr der Terminservicestellen, hatte sie bei 25 Prozent gelegen.

Nach Angaben der KVBW meldeten sich im dritten Quartal 2018 rund 9.700 Anrufer wegen eines Terminwunsches bei der  Terminservicestelle (TSS) im Südwesten. Nur 3.460 von ihnen (gut ein Drittel) bekamen letztlich einen Termin beziehungsweise nahmen diesen dann auch tatsächlich wahr.​

Der Teil der Menschen, die bei der Terminservice-Stelle (TSS) der KV Baden-Württemberg (KVBW) anrufen und am Ende tatsächlich beim Arzt landen, ist demnach klein. Haupursachen sind entweder fehlende Voraussetzungen für eine Terminvermittlung  oder fehlendes Einverständnis mit dem  angebotenen Termin.​

Entweder fehlt die für die Terminvergabe benötigte dringliche Überweisung durch den Hausarzt, oder der Patient will den angebotenen Termin nicht haben, weil ihm der Zeitpunkt oder der Weg nicht passen oder er zu einem bestimmten Arzt will. Das bedeutet, dass die Patienten meist selbst verantwortlich sind, wenn es mit der Terminvermittlung nicht klappt: Sie erfüllen entweder die Voraussetzungen nicht oder sind mit dem vorgeschlagenen Termin nicht einverstanden.​

Andererseits haben alle Patienten, die bei der TSS angerufen haben und die Voraussetzungen erfüllten, auch einen Termin bekommen. Gleichzeitig beanstanden Ärzte,  die der Servicestelle ständig Termine zur Vermittlung bereitstellen, dass sie in ihrer Praxis nach eigener Aussage noch nie einen über die TSS vermittelten Patienten gesehen haben.​

Wenig erfolgreich ist vor allem die Vermittlung von Terminen bei Spezialisten wie Rheumatologen, Endokrinologen, Lungenärzten oder Neurologen, deren Anzahl einfach zu gering ist. Erfolgreich hingegen ist die Vermittlung von Terminen bei Psychotherapeuten. Hier haben sich die Wartezeiten für Termine erheblich verbessert. Hauptgrund ist, dass für einen Termin beim Psychotherapeuten keine Überweisung nötig ist.  Dazu kommt, dass die meisten Antragsteller auch keinen speziellen Therapeuten wünschen.​

Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen. Das ist Ziel des "Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), dessen Entwurf der Bundestag aktuell berät. Seine Regelungen greifen tief in die Praxisorganisation ein. Ob sie wirklich geeignet sind, um das erklärte Ziel zu erreichen, wurde in einer Mitgliederumfrage der der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg erhoben. 4.336  Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg haben sich beteiligt und liefern ein klares Meinungsbild. Die Ergebnisse finden Sie hier: Umfrageergebnisse als PDF-Datei.

Die Umfrage und die Vermittlungszahlen machen wieder einmal , dass eine nach staatlichen Vorgaben und Parteiinteressen gestaltete Medizin die in sie gesteckten Erwartungen nicht erfüllt. Mehr bürokratische Eingriffe in den Praxisalltag bedeuten keinesfalls mehr freie Termine für die Patienten! 94 Prozent der an der Umfrage beiligten Praxen bieten zum Beispiel aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen in der Organisation bereits heute mehr Sprechstunden an, als das Terminvergabegesetz vorsieht.​

Quellen: