31.10.18

Ärzte müssen zukünftig fünf Stunden länger pro Woche arbeiten, um Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anzubieten. Für die Überweisung eines Patienten zum Facharzt soll es eine Prämie geben.

In dem Gesetzesentwurf soll festgelegt werden, dass Ärztinnen und Ärzte in einer Praxis künftig fünf Wochenstunden mehr als Sprechstundenzeit für gesetzlich Versicherte anbieten müssen. Statt bislang 20 Stunden sollen es mindestens 25 Stunden pro Woche sein. Durch diese Neuregelung sollen Kassenpatientinnen und -patienten schneller einen Termin bekommen. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.

Diefür Praxen festgelegte Sprechstundenzeit ist eine Mindestforderung! Die meisten Praxen bieten ohnehin mehr Sprechstundenzeit an. Entgegen vielen Berichten handelt sich dabei auch nicht um die gesamte Wochenarbeitszeit eines Arztes, die zunehmend - ebenfalls dank gesetzlicher Vorgaben - neben patientenbezogenen Tätigkeiten auch Arbeiten der Dokumentation, Verwaltung und Abrechnung umfasst.

Ob die Ärzte dieser Verpflichtung nachkommen, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nach bundeseinheitlichen Kriterien anhand der abgerechneten Fälle der Ärzte überprüfen. Grundlage dafür sind die im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) enthaltenen Angaben zum Zeitaufwand für die einzelnen Gebührenordnungspositionen.

Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bildet die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen. Der bundesweit geltende EBM wird erstellt vom Bewertungsausschuss, der sich aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes zusammensetzt (Bundesministerium für Gesundheit).

Bestimmte Arztgruppen wie Haus- und Kinderärzte, Augenärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Gynäkologen und Orthopäden werden in dem neuen Gesetz zudem verpflichtet, mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne Termin anzubieten. Auch die Terminvermittlung soll verbessert werden: Unter der bundesweit einheitlichen Notdienstnummer 116117 sollen Terminservicestellen an allen Tagen der Woche rund um die Uhr erreichbar sein.

Quellen

Weitere Informationen zu den die Terminvergabe betreffenden Gesetzesänderungen findn Sie beispielsweise unter:

  • Referentenentwurf: Mehr Vergütung, offene Sprechstunden, PrEP auf Kassenkosten
    www.aerzteblatt.de
  • Kabinett beschließt Gesetz für kürzere Arztwartezeiten
    www.faz.de