19.11.18

Ausführungen zur medizinisch und wirtschaftlich sinnvollen medikamentösen Therapie der Osteoporose unter Berücksichtigung patientenindividueller Maßgaben. Überlegungen zum Substanzwechsel.

Verweildauer on Medikamenten

Aussagen zur Therapiedauer einer Medikation zur Behandlung der Osteoporose sind stark von der Dauer des Verbleibs der jeweiligen Substanzen im Organismus abhängig.

Bisphosphonate besitzen eine Affinität zur anorganischen Knochensubstanz und wirken daher häufig auch noch Jahre nach ihrem Absetzen antiresorptiv auf den Knochenstoffwechsel. Das bedeutet, dass Patiente, die mit Bisphosphonaten therapiert wurden, unter dem Aspekt einer erhöhten Knochendichte noch lange Zeit von der Therapie profitieren, wenn auch kontinuierlich nachlassend. Auch Strontiumranelat bleibt nach Therapieende noch iele Monate im Knochen gespeichert.

Die Wirkung der Parathormon-Präparate, von Denosumab und von Raloxifen auf die Knochendichte klingen hingegen innerhalb von wenigen Monaten ab, so dass die in der Regel nach zwei- oder dreijähriger Therapie angestiegene Knochendichte innerhalb eines Jahres wieder auf das Ausgangsniveau abfällt. Die Bedeutung dieses Abfalls nach Therapieende für das Frakturrisiko ist jedoch unklar.

Therapiedauer und Entscheidungskriterien

Die übliche Behandlungsdauer mit einem spezifischen Mittel gegen Osteoporose beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre (Parathormon-Präparate: maximal zwei Jahre); die Basistherapie mit Bewegung, Kalzium und Vitamin D soll danach weitergeführt werden. Ob antiosteoporotische Therapien über fünf Jahre hinaus noch den Nutzen (besonders hinsichtlich der Frakturprohylaxe) weiter signifikant und klinisch relevant erhöhen, ist nicht erwiesen. Zudem sind auch mögliche Behandlungsrisiken in Erwägung zu ziehen.

Verlaufskontrolle der Knochendichte

Knochendichteverlaufskontrollen zur Therapieüberwachung erscheinen sinnvoll

  • bei oraler Antiosteoporotikatherapie (Tabletten)

    • alle ein bis zwei Jahre

  •  bei intravenöser Therapie

    • alle zwei Jahre

    • während einer Therapiepause  jährlich (erstmalig bereits 9 bis 12 Monate nach Therapieende)

Überprüfen der Indikation

Die Indikation zur Osteoporosebehandlung sollte nach drei Jahren überprüft werden. Dabei sind insbesondere neu aufgetretene Kontraindikationen gegen die verwendeten Subsatnzen und veränderte Risikofaktoren zu berücksichtigen. Folgende Fragen sind zu entscheiden:

  • bleibt bei Auftreten von Kontraindikationen unter der Therapie die Knochendichte konstant?

  • liegen veränderte Risikofaktoren vor (Absetzen einer Glukokortikoid-Dauertherapie, Raucherentwöhnung etc.) ?

Überprüfen der Sinnhaftigkeit einer Wiederaufnahme der Therapie

Nach Ende einer Theraie sollte auch die mögliche Wiederaufnahme einer Osteoporosebehandlung sorgältig eingeschätzt und bewertet werden. Folgende dienen als positive Entscheidungshilfen:

  • ein neuerlicher signifikanter Knochendichteabfall von > 5 % des DXA-Absolutwerts in g/cm² pro Jahr (LWS oder im gesamten bereich des Oberschenkelknochens)

  • mehr als zwei neue Frakturen ohne gravierende Traumata

  • andere, neu oder wieder aufgetretene Risikofaktoren (z.B. Glukokortikoid-Dauertherapie)

Quellen:

  • Medikamentöse Therapie der Osteoporose
    Gemeinsame Prüfungseinrichtungen Baden-Württemberg

    Diese Ausarbeitung basiert auf dem Übersichtsartikel  "Zweckmäßigen medikamentösen Therapie der Osteoporose" der KV BW, welcher in Kooperation mit Prof. Dr. Dr. med. Christian Kasperk, Universitätsklinikum Heidelberg, erstellt und im Verordnungsforum 25 veröffentlicht wurde.