12.09.16

Die im eHealth-Gesetz vorgesehene Vereinbarung über einen bundeseinheitlichen Medikationsplan wurde pünktlich abgeschlossen.

Ab dem 1. Oktober Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan. KBV, Bundesärztekammer (BÄK) und Deutscher Apothekerverband (DAV) haben sich über Inhalt, Struktur und Vorgaben zur Erstellung und Aktualisierung geeinigt.

Der Plan beinhaltet unter anderem die Bezeichnung des Medikaments, sowohl den Wirkstoff als auch den Handelsnamen, klare Anweisungen zur Dosierung und zusätzliche Informationen, zum Beispiel wegen welcher Erkrankung das Medikament verordnet wurde. Er wird über die Arztsoftware erstellbar sein und einen Barcode enthalten, sodass Ärzte aber auch Apotheker den Plan leichter einlesen und aktualisieren können.

"Es ist sehr wichtig", sagt KBV-Vorstand Dipl. Med. Regina Feldmann "dass Patienten ihren Medikationsplan dann auch immer bei sich haben, beispielsweis bei stationären Aufnahmen, aber auch beim Einkauf in der Apotheke." Sie wisse aus eigener Erfahrung in ihrer Praxis, dass nur 30 Prozent der Nutzer, ihren Plan bei sich trügen. "Es geht dabei überhaupt nicht um Kontrolle", so Regina Feldmann, "sondern darum, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Arzneien zu unterstützen."

Anfangs wird der Medikationsplan in Papierform zu führen sein. Das eHealth-Gesetz, auf dessen Grundlage auch der jetzige Medikationsplan entstanden ist, sieht darüber hinaus vor, dass die Daten ab Januar 2018 auch auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden können.