06.10.14

Bislang gilt der Wirkstoff Paracetamol als Mittel der Wahl gegen akute Kreuzschmerzen. Australische Forscher von der Universität Sydney beurteilen die Wirkung nun als einen Effekt maximal auf Placeboniveau. Grundlage ist eine breit angelegte doppelblinde, placebokontrollierte Studie. In solchen Studien wird die Einnahme eines Medikamentes mit der Wirkung von eingenommen Placebos verglichen. Weder Arzt noch Patient sind darüber informiert, ob das für die Dauer des Versuchs verabreichte Medikament den Wirkstoff oder ein Ersatzmittel (Placebo) enthält (doppelblind).

Insgesamt konnten die Wissenschaftler der Studie 1.650 Kreuzschmerz-Patienten therapieren. Die Teilnehmer wurden in drei jeweils etwa 550 Personen starke Gruppen aufgeteilt. Für die Dauer von vier Wochen

  • nahmen 550 Teilnehmer das Analgetikum regelmäßig ein (täglich maximal knapp vier Gramm).
  • schluckten 547 Teilnehmer Paracetamol nur bei Bedarf (ebenfalls maximal vier Gramm pro Tag)
  • erhielten 553 Patienten ein Placebo


Alle Probanden nahmen die Medikamente vier Wochen lang nach Plan ein, führten ein Rückenschmerztagebuch und wurden nach Beginn des Studienzeitraums noch zwölf Wochen lang wissenschaftlich beobachtet.

Zur Dokumentation ihrer Schmerzen verwendeten die Patienten eine visuelle Schmerzskala. Nach zwei Wochen waren die meisten Probanden schmerzfrei. Dabei spielte es keinerlei Rolle, welcher der drei Gruppen die Wissenschaftler einen Kreuzschmerzgeplagten zugewiesen hatten.

Auch die im Tagebuch dokumentierte Schmerzintensität konnte nicht belegen, dass Paracetamol in der Behandlung von Rückenschmerzen einem Placebo oder einfachem Zuwarten überlegen ist.

Fazit
Die Studie scheint die relative Unwirksamkeit von Paracetamol zu belegen. Allerdings ist die spontane, ohne weiteres Zutun erfolgende Schmerzfreiheit bei akuten Rückenschmerzen ohnehin nicht selten. Inwieweit dieser Umstand aus den Zahlen „heraus gerechnet“ wurde bleibt unklar. Ebenso, ob andere Therapieformen, insbesondere die Aktivität, berücksichtigt wurden. Der Ruf nach einer Streichung von Paracetamol aus der Liste der möglichweise anzuwenden Medikament ist demnach verfrüht.

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