08.01.13

Entwicklung der Zahlungen aus historischer Sicht.

Punktwert

Der Arzt rechnet keine Geldbeträge ab, sondern Punkte, denen ein bestimmter Wert zugeordnet ist. Dieser Wert ist mit urspru?nglich 5,11 ct berechnet und festgeschrieben. Seit 1/2006 wurden allerdings nur noch Quoten ausbezahlt. In den Quartalen von 1/2006 bis 4/2008 lag die Quote zwischen 69,2 % und 80,4 %. Das sind im Schnitt 75,59 %. Das bedeutet: Die vertraglich zugesicherten 5,11 ct/Punkt wurden nie eingehalten und immer mit einem Abschlag von rund 25 % ausbezahlt.

Regelleistungsvolumina

Ab 1/2009 wurden die Regelleistungsvolumina eingeführt. Für bestimmte Mengen an behandelten Patienten je Quartal werden seit dem „feste“ Eurobeträge ausgezahlt. Die Höhe der Eurobeträge variiert. Die Bandbreite der ausbezahlten Beträge in Nordrhein/Fall betrug zwischen 26,40 € im Quartal 03/2009 und 21,03 € im Quartal 03/2011. Im Schnitt ca. 24,30 €. Einzelne Leistungen werden gesondert vergütet (z. B. ambulante OP, Akupunktur, Röntgen). Auch bei den Regelleistungsvolumina werden Punkte als Abrechnungsgrundlage verwendet. Pro Punkt werden heute noch 3,5 ct ausgezahlt (ohne Inflationsausgleich). Die Kosten einer orthopädischen Praxis liegen derzeit bei ca. 55 % des Umsatzes vor Steuern und Rentenbeiträgen.

 

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