10.06.13

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, biet sich Ihnen eventuell die Möglichkeit, während Ihres Urlaubs Angebote zur Förderung oder Aufrechterhaltung der Gesundheit zu nutzen, die von Ihrer Kasse beschuzusst werden. Die von den gesetzlichen Krankenkassen eingeforderte Bedingung ist jedoch, dass es sich bei dem von Ihnen gebuchten Angebot tatsächlich um eine Maßnahme oder ein Bündel von Maßnahmen handelt, deren positive Auswirkung auf die Gesundheit als gesichert angenommen werden kann.

Wo finde ich weitere Informationen?
Informationen und Auskünfte erhalten Sie von den jeweiligen Kassen, beispielsweise bei der BARMER GEK. Auch die Stiftung Warentest hat dieses Thema behandelt und als Beitrag zum Thema „Gesetzliche Krankenversicherung: Zuschüsse für Gesundheitskurse“ online zur Verfügung gestellt.

Wie viel zahlt meine Krankenkasse?
Die Höhe der Kostenübernahme ist ebenfalls abhängig von der Kasse, in der Sie versichert sind. Einige Kassen haben keine Angebote in ihrem Leistungskatalog, andere wiederum beteiligen sich an den anfallenden Kosten oder übernehmen sie gänzlich. In der Regel, d.h. im Durchschnitt werden zwischen 75 bis 100 Euro pro Kurs übernommen.

Bei einigen der Kassen ist die Übernahme der Kosten nach Themen gestaffelt. Spielen mehrere Themen im Präventionsurlaub eine Rolle, (z.B. neben der Bewegung auch die Ernährung), kann jedes Thema einzeln erstattet  werden. Alle Kurse werden vorab von den Krankenkassen auf Evidenz überprüft.

Welche Kosten muss ich als Versicherter tragen?
In jedem Fall müssen Sie die Kosten für die Anreise, Unterkunft und die Verpflegung selbst übernehmen. Mit dem Flieger auf Kosten der Krankenkasse in den Süden geht also - berechtigterweise – nicht.

Wann entspricht ein von mir gebuchter Kurs den Kriterien zur Kostenübernahme?
Das ist unterschiedlich. Als Präventionsurlaub beispielsweise gelten Kurse am Urlaubsort, die speziell der Gesundheitsförderung dienen. Die Gesundheit fördernd sind gezielte Maßnahmen zur Verbesserung bzw. dem Erhalt des allgemeinen Gesundheitszustands. Dazu zählen zum Beispiel Informationen über gesunde Ernährung, das Erlernen von Entspannungstechniken oder die Anleitung zu regelmäßiger körperlicher Bewegung. Im Unterschied zu anderen Angeboten, insbesondere Sportangeboten, sollten Sie als Teilnehmer auch Informationen darüber erhalten, wofür diese Maßnahmen dienlich sind und wie Krankheiten und der vermittelte Lebensstil zusammenhängen.

Die erlernten Kursinhalte sollten nach dem Abschluss der Lehrgänge und nach Urlaubsende auch zu Hause nachhaltig umgesetzt werden, sodass sie nachhaltig gesundheitsfördernd wirken.

Zusätzlich gibt gesetzlich vorgegebene Standards, die vom Anbieter erfüllt sein müssen. So sind etwa fachlch ausgebildete Therapeuten und Trainer zur Durchführung der Kurse obligat. Gefördert werden zudem nur die Themenbereiche Ernährung, Bewegung, Sucht und Stress. Der Nachweise über ihre Teilnahme an den Kursen ist selbstverständlich.

Ich möchte oder kann nicht verreisen, was dann?
Machen Se Urlaub zuhause. Präventionskurse für die Gesundheit werden in den meisten Städten, also auch nahe am Wohnort angeboten und in der genannten Höhe gefördert. Leiden Sie schon lange unter chronischen Rückenschmerzen, sind Ihnen die entsprechenden wohnortnahen Angebote sicher schon bekannt. Wer gesundheitsfördernde Maßnahmen anstrebt, kann sich also in jeden Fall bei seiner Krankenkasse nach einer Erstattung erkundigen. Bezuschusst werden maximal zwei Kurse pro Versicherten pro Jahr.

Was muss ich tun?
Interessenten sollten sich vor der Buchung eines Präventionsurlaubs bei ihrer Krankenkasse nach dem Zuschuss erkundigen, um sicherzugehen, dass die von ihnen geplante Reise auch tatsächlich die geforderten Kriterien erfüllt. Die anfallenden Kosten sind zunächst vom Teilnehmer selbst zu übernehmen. Am Ende der Reise erhält jeder Teilnehmer vom Veranstalter eine Teilnahmebestätigung mit Leistungs- und Preisangaben. Diese wird bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht.