12.11.18

Bei schmerzenden Kniegelenken wird als weitere diagnostische Maßnahme gerne die Kniegelenksarthroskopie durchgeführt. Entsprechend dem Befund ergeben sich dabei unter Umständen auch erfolgversprechende therapeutische Optionen.

Die Arthroskopie des Kniegelenks ist wie die Hüftgelenksarthroskopie ein schonendes und nahezu nebenwirkungsfreies Verfahren zur Diagnostik und Therapie unklarer Gelenkbeschwerden. Unter Umständen kann sie dazu beitragen, den Einsatz Schaffung eines künstlichen Gelenks um Jahre zu verzögern.

Arthroskopische Verfahren sind je nach Gelenk mehr oder weniger aufwendig. Der Grund ist der unterschiedliche anatomische Aufbau der Gelenke. Das Knie gehört zu den Gelenken, die einfacher und besser einzusehen sind. Trotzdem handelt es sich auch bei diesem Eingriff um ein anspruchsvolles Verfahren, das nicht zuletzt auch wegen der hohen hygienischen Anforderungen in die Hände erfahrener Operationsteams gehört.

Die Kniegelenksarthroskopie oder Kniegelenksspiegelung ist ein seit vielen Jahren bewährtes Behandlungskonzept in der Orthopädie. Dank moderner Techniken und Apparate kann die Kniegelenksspiegelung oftmals als Alternative zu offene Operation am Kniegelenk angeboten werden.

Der besondere Vorteil einer athroskopischen Behandlung liegt vor allem in der im Vergleich zur konservativen Operation schnelleren, d. h. verkürzten Rehabilitation. Patienten, die große Narben als störend oder unästhetisch empfinden, profitieren darüber hinaus auch von kleineren, kosmetisch weniger störenden Narben.

Die Kniegelenksarthroskopie kann unter Teil- oder Vollnarkose erfolgen. Bei einer Vollnarkose werden Sie als Patient in einen künstlichen Tiefschlaf versetzt. Ihr Schmerzempfinden bleibt durch zusätzlich intravenös verabreichte Medikamente unterdrückt. Störende, den Eingriff gefährdende Reflexbewegungen des Beins werden durch den Anästhesisten ebenfalls medikamentös ausgeschaltet.

Bei einer Teilnarkose werden lediglich die vom Bein zum Rückenmark und zum Gehirn führenden Nervenbahnen, einschließlich der Schmerzfasern medikamentös blockiert. Aus pharmakologischer Sicht und vom Grundsatz her sind die verschiedenen Verfahren, die für eine Teilnarkose zur Verfügung stehen, vergleichbar mit der „Schmerzspritze“ beim Zahnarzt. Sie schlafen also während des Eingriffs nicht und haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Operation über den Monitor zu betrachten.

An dem entsprechend gelagerten, vorbereiteten und desinfizierten Kniegelenk werden nach erfolgter Ausschaltung des Schmerzempfindens über zwei oder drei kleine Schnitte die für den Eingriff benötigten Instrumente, die Optik und die Spülung in das Gelenk eingeführt.

Chirurgische Instrumente können notwendig werden, wenn man beispielsweise beschädigte Knorpelteile ablösen, Fremdkörper entfernen, einen abgerissenen Meniskus nähen oder andere Eingriffe durchführen möchte. Die Optik überträgt wie eine Filmkamera Bilder aus dem Gelenk auf einen Monitor und vermittelt dem Operateur und dem eventuell zusehenden Patienten einen Eindruck von dem Zustand und dem Befund des Gelenks. Wiederholte Spülungen sind notwendig, um über die Optik eine klare Sicht zu behalten. So lassen sich auch Veränderungen darstellen, die durch normale Röntgen-, CT- oder Kernspinaufnahmen nicht zu erfassen wären.

Je nach Indikation, d.h. je nach dem Grund für die Durchführung der Kniegelenksarthroskopie kann der Operateur noch während der Behandlung entscheiden, ob eine direkte Weiterbehandlung sinnvoll, notwendig oder überhaupt möglich ist. Bei Patienten in Teilnarkose kann die Entscheidung im Dialog mit dem Patienten getroffen werden.

Die Arthroskopie des Kniegelenks wird durchgeführt:

  • zur Behandlung von Schädigungen des Meniskus
  • zur Versorgung von Kreuzbandverletzungen
  • zur Knorpelglättung bei leichter Arthrose
  • zum Entfernen kleinerer Knorpelabsplitterungen
  • zur Entfernung entzündeter Gelenkinnenhau